FRANK HÖLLER
WERTERMITTLUNGEN


Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)

Die Gründe für die Wertermittlung einer Immobilie sind vielseitig

Jede Immobilie stellt letztlich ein Unikat dar und muss nach Ihren individuellen, objektspezifischen Merkmalen bewertet werden.

Dabei können Anlass und Zweck einer Wertermittlung variieren, z.B.:

 

  • Erwerb einer Immobilie
  • Veräußerung einer Immobilie
  • Wertermittlung zur Feststellung von Immobilien-Vermögenswerten
  • Wertermittlung bei Erbfällen, Erbauseinandersetzungen
  • Wertermittlung von Rechten oder Lasten an Grundstücken
  • Wertermittlung bei Scheidungsfällen
  • Wertermittlung zur Vorlage beim Finanzamt
  • uvm.

 

In einigen Fällen kann bereits eine Kurzbewertung ausreichend sein, z.B. zur Ermittlung des Verkaufspreises oder zur Entscheidungsfindung beim Immobilienerwerb.

In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir zunächst den genauen Zweck der Wertermittlung und Ihr Anforderungsprofil bestimmt meine Vorgehensweise.  Der Leistungsumfang und letztlich auch das Honorar richten sich somit immer speziell nach Ihren  Bedürfnissen. 

Unabhängigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind für mich selbstverständlich